Aktuelle Infos zum Schuljahresbeginn

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
liebe Eltern,

das neue Schuljahr steht vor der Tür und wir hoffen, Ihr alle hattet schöne und erholsame Ferien!

Wir starten ab DIENSTAG, 14.09.2021 mit unserem Unterricht.

Eure Unterrichtszeiten bleiben wie im letzten Schuljahr, außer es wurde etwas anderes vereinbart.

Unseren Schuljahreskalender könnt Ihr hier herunterladen. Dort seht Ihr auch die Wocheneinteilung des 14tägigen Unterrichts (Eure Wocheneinteilungen A/ B bleiben ebenfalls wie im letzten Schuljahr, außer Ihr habt mit Eurer Lehrkraft etwas anderes besprochen).

 

Wichtige Info zur aktuellen Lage bzgl. COVID:

Laut dem 14.IfSMV (siehe hier / vgl. §3) unterliegen wir als Musikschule ebenfalls der 3-G-Regelung.

Das bedeutet:
– Schüler/innen, die allg. bildende Schulen besuchen und hier regelmäßig getestet werden, sind davon ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder vor dem Eintritt in die Grundschule.

– Erwachsene und Student/innen: unterliegen der 3-G-Regelung und müssen vorweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.

Deshalb gilt hier:
– Du bist vollständig geimpft: bitte bring zu Deiner 1.Unterrichtseinheit Deinen gültigen Impfausweis bzw. Dein Impfzertifikat mit und zeige es Deiner Lehrkraft.

– Du bist genesen: bitte bring zu Deiner 1.Unterrichtseinheit den ärztlichen Nachweis oder die Bescheinigung des positiven PCR-Tests mit. Als genesen gelten laut Corona-Verordnung Menschen, die die Infektion überstanden haben und dies mit einem positiven PCR-Labortest belegen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

– Du kommst getestet:
Du machst einen Schnelltest zu Hause oder in der Apotheke/ Testzentrum und bringst zu jeder Unterrichtseinheit einen aktuellen Nachweis über das negative Testergebnis mit (Foto vom Test oder Nachweis der Apotheke/Testzentrum).
Bei Schnelltests zu Hause, wird Dich Deine Lehrkraft außerdem jeweils um eine Unterschrift bitten, dass der Test gültig und aktuell ist.
Ein Schnelltest darf max. 24 Stunden und ein PCR-Test max. 48 Stunden alt sein.

Wir danken Dir im Voraus, dass Du diese Regelungen einhältst und eigenverantwortlich die Bescheinigungen vorlegst!
Denn nur so dürfen wir Dich unterrichten!

 



Wir wünschen Euch schöne restliche Ferientage und freuen uns auf Euch!

Euer Team der Taktstelle

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